Kernbereich der Aufgaben des WEG-Verwalters ist die Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Folgende Aspekte werden dabei berücksichtigt:
1) Finanzielle Betreuung des Gemeinschaftseigentums
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Führung der Bankkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft
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Vereinnahmung und Überwachung der Hausgeld- und sonstigen Zahlungen der Wohnungseigentümer sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren
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Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen
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Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft
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Rechtzeitige Erstellung der jeweiligen Jahresabrechnung (also regelmäßig bis drei Monate und in Einzelfällen bis sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres) unter besonderer Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage
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Aufstellung des Wirtschaftplans für das kommende Wirtschaftsjahr
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Vorschläge zur Kosteneinsparung, etwa durch eingeholte Angebote anderer Versicherer und Dienstleister oder von unterschiedlichen Handwerkern angeforderte Kostenvoranschläge bei erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
2) Bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums
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Regelmäßige Begehungen des Gemeinschaftseigentums zur Beurteilung des baulichen und/oder technischen Zustands (etwa Fassade, Bedachung, Treppenhäuser, Flure, Kellergänge, Waschküche und Trockenräume, etwaige Gemeinschaftsräume, Heizung und Heizungsraum, SAT-Anlage, ggf. Aufzug, Zuwege zum Objekt, Gartenanlagen, Stellplätze für Mülltonnen usw.)
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Feststellung und Unterrichtung der Wohnungseigentümer von erforderlichen
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Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
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Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (etwa Vergabe des Winterdienstes)
3) Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Gemeinschaftseigentums
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Einberufung zu den Wohnungseigentümerversammlungen einschließlich der Erstellung der erforderlichen Beschlussvorlagen
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Leitung der Wohnungseigentümerversammlung
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Erstellung bzw. Veranlassung einer Niederschrift über die jeweilige Versammlung
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Führen der Beschlusssammlung
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Gestaltung und Kontrolle von Verträgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa mit dem Hausmeister oder den Reinigungskräften für die Treppenhäuser
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Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Fragen des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe des WEG
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Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern der Verwalter dazu von den Wohnungseigentümern ermächtigt ist