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Kernbereich der Aufgaben des WEG-Verwalters ist die Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Folgende Aspekte werden dabei berücksichtigt:

 

1) Finanzielle Betreuung des Gemeinschaftseigentums

  • Führung der Bankkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Vereinnahmung und Überwachung der Hausgeld- und sonstigen Zahlungen der Wohnungseigentümer sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren

  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen

  • Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Rechtzeitige Erstellung der jeweiligen Jahresabrechnung (also regelmäßig bis drei Monate und in Einzelfällen bis sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres) unter besonderer Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage

  • Aufstellung des Wirtschaftplans für das kommende Wirtschaftsjahr

  • Vorschläge zur Kosteneinsparung, etwa durch eingeholte Angebote anderer Versicherer und Dienstleister oder von unterschiedlichen Handwerkern angeforderte Kostenvoranschläge bei erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten

 

2) Bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums

  • Regelmäßige Begehungen des Gemeinschaftseigentums zur Beurteilung des baulichen und/oder technischen Zustands (etwa Fassade, Bedachung, Treppenhäuser, Flure, Kellergänge, Waschküche und Trockenräume, etwaige Gemeinschaftsräume, Heizung und Heizungsraum, SAT-Anlage, ggf. Aufzug, Zuwege zum Objekt, Gartenanlagen, Stellplätze für Mülltonnen usw.)

  • Feststellung und Unterrichtung der Wohnungseigentümer von erforderlichen

  • Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten

  • Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (etwa Vergabe des Winterdienstes)

 

3) Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Gemeinschaftseigentums

  • Einberufung zu den Wohnungseigentümerversammlungen einschließlich der Erstellung der erforderlichen Beschlussvorlagen

  • Leitung der Wohnungseigentümerversammlung

  • Erstellung bzw. Veranlassung einer Niederschrift über die jeweilige Versammlung

  • Führen der Beschlusssammlung

  • Gestaltung und Kontrolle von Verträgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa mit dem Hausmeister oder den Reinigungskräften für die Treppenhäuser

  • Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Fragen des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe des WEG

  • Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern der Verwalter dazu von den Wohnungseigentümern ermächtigt ist

Unser Service:

WEG - Verwaltung

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